Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Die nachstehenden allgemeinen Bedingungen für Veranstaltungen gelten für die Überlassung von Konferenz- und Banketträumen der CASA Konferenzservice Annette Kraus (im folgenden „CASA“) zur Durchführung von Veranstaltungen sowie für alle damit zusammenhängenden Lieferungen und Leistungen an den Auftraggeber (im folgenden „Veranstalter“). Sie gelten in gleicher Weise für die Überlassung sonstiger Räume, Vitrinen, Wand- und anderer Flächen. Entgegenstehende Bedingungen des Veranstalters finden keine Anwendung.
Der Veranstalter unterwirft sich diesen Bedingungen, sowie allen einschlägigen gewerberechtlichen oder sonstigen Vorschriften und übernimmt durch seine Unterschrift die Haftung für deren Einhaltung.
1) Zustandekommen des Veranstaltungsvertrages
Die Reservierung von Räumen und Flächen, sowie die Vereinbarung von sonstigen Lieferungen und Leistungen werden mit der schriftlichen Bestätigung durch CASA für beide Seiten verbindlich.
Ist der Kunde/Besteller nicht der Veranstalter selbst oder wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermieter oder Organisator eingeschaltet, so haften diese zusammen mit dem Veranstalter gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.
CASA haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Diese Haftung ist beschränkt auf Leistungsmängel, die außer im leistungstypischen Bereich, auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von CASA zurückzuführen sind. Im übrigen ist der Veranstalter verpflichtet, CASA rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
2) Garantie der teilnehmenden Personen
Die konkrete Teilnehmerzahl ist bis spätestens 10 Werktage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich mitzuteilen, ohne dass es einer Aufforderung durch CASA bedarf.
Eine Änderung der Teilnehmerzahl muss spätestens 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich mitgeteilt werden; sie bedarf der Zustimmung von CASA.
Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um maximal 5 % wird bis 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn von CASA bei der Abrechnung anerkannt. Bei darüber hinausgehenden Abweichungen wird die ursprünglich gemeldete Teilnehmerzahl abzüglich 5% zugrunde gelegt. Im Falle einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10 % ist CASA berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie die bestätigten Räume zu tauschen, es sei denn, dass berechtigte Gründe des Veranstalters dem entgegenstehen.
Verschieben sich ohne vorherige schriftliche Zustimmung von CASA die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung, so kann CASA zusätzliche Kosten der Leistungsbereitschaft in Rechnung stellen, es sei denn, CASA trifft ein Verschulden.
3) Stornierungen
Tritt der Veranstalter vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin zurück, werden folgende, nach Fristen gestaffelte Stornierungsgebühren fällig:
Bis 6 Wochen vor dem Termin: keine Gebühren
Bis 3 Wochen vor dem Termin: 50 % der Raummiete
Bis 1 Woche vor dem Termin: 100 % der Raummiete
Bis 48 Stunden vor der Termin: 100 % der Raummiete zuzüglich 50 % der Tagungspauschale
Danach ist der volle Rechnungsbetrag fällig.
War für noch keine Tagungspauschale vereinbart wird die Seminarpauschale zugrunde gelegt. Dem Veranstalter bleibt vorbehalten, den Nachweis eines geringeren Schadens auf Seiten von CASA zu erbringen.
4) Wertsachen
Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Veranstalters in den Veranstaltungsräumen bzw. in CASA. CASA übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von CASA.
5) Vom Veranstalter mitgebrachte Speisen und Getränke
Ohne schriftliche Genehmigung von CASA dürfen keinerlei Speisen und Getränke zur Konsumierung in CASA gebracht werden. CASA behält sich vor, für mitgebrachte Speisen und Getränke ein angemessenes Entgelt in Rechnung zu stellen.
6) Benutzung des Firmennamens
Zeitungsanzeigen und Veröffentlichungen, die Einladung zu Vorstellungsgesprächen bzw. Verkaufsveranstaltungen enthalten, bedürfen grundsätzlich vorheriger Zustimmung von CASA. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne Zustimmung, so hat CASA das Recht, die Veranstaltung abzusagen. In jedem Fall muß klar hervorgehend, dass CASA nicht der Veranstalter ist.
7) Nachtzuschlag
Für Abendveranstaltungen, die nach 24:00 Uhr andauern, ist für jede angebrochene Stunde 24,– EUR pro benötigten Servicemitarbeiter als Sonderzuschlag für Personalkosten zu bezahlen.
8) Raummieten
Vereinbarte Raummieten gelten ausschließlich für die Bereitstellung der Räumlichkeiten, sowie das von Ihnen gewünschte Mobiliar, soweit im CASA vorhanden. Technische Einrichtung, sowie deren Energiebedarf sind darin nicht enthalten.
9) Technische Einrichtungen
Soweit CASA für den Veranstalter technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten für die Durchführung der Veranstaltung beschafft, handelt es im Namen und für Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe dieser Einrichtung und stellt CASA von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung der Einrichtungen frei, soweit nicht grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
10) Techniker-Arbeiten
Für einfache technische Arbeiten, wie Aufbau von Podien, Lautstegen etc., berechnen wir pro Technikerstunde von 07:00 bis 23:00 Uhr 39,– EUR. An Wochenenden, Feiertagen und von 23:00 bis 07:00 Uhr erhöht sich der Preis auf 69,– EUR.
11) Optionen
Optionsdaten sind für beide Vertragspartner bindend. CASA behält sich das Recht vor, nach Ablauf der Optionsdaten die Konferenzräumlichkeiten anderweitig zu vermieten.
12) Haftung
Der Veranstalter haftet für die Verluste oder Beschädigung, die durch seine Mitarbeiter, sonstige Hilfskräfte , sowie durch Veranstaltungsteilnehmer verursacht worden sind sowie für den von ihm selbst verursachten Verlust oder Schaden. Auf Verlangen von CASA hat der Veranstalter den Abschluss geeigneter Haftpflichtversicherungen nachzuweisen. Um Beschädigungen der Wände zu vermeiden, ist die Anbringung von Dekorationsmaterial oder sonstiger Gegenstände nur mit schriftlicher Zustimmung von CASA gestattet. Der Veranstalter übernimmt die Gewähr dafür, dass insbesondere Dekorationsmaterial den feuerpolizeilichen Anforderungen entspricht.
13) Kündigung durch CASA
Wird eine Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von CASA gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsanordnung nicht geleistet, so ist CASA zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ferner ist CASA berechtigt, jederzeit und ohne Angabe von Gründen des Vertragsverhältnisses zu beenden, wenn
a.) die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb gefährdet,
b.) der Ruf oder die Sicherheit des Hauses gefährdet ist, sowie
c.) im Falle höherer Gewalt.
Keinesfalls ist der Veranstalter zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen berechtigt.
14) Preise und Zahlungsbedingungen
Unsere Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, inklusive Bedienungsgeld und aller Abgaben.
Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und der Durchführung der Veranstaltung 120 Tage, so behält sich CASA das Recht vor, Preisänderungen vorzunehmen. Die Rechnungen von CASA sind binnen zehn Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
Vorauszahlungen sind zur Sicherstellung der Räumlichkeiten notwendig, Höhe und Anzahlungszeitraum hängt von der Art der Veranstaltung ab. Bei Nichteinhaltung dieser Klausel berechnet CASA 1 Prozent Zinsen pro Monat.
15) Gerichtsstand
Sofern der Veranstalter Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches oder Körperschaft des öffentlichen Rechts ist oder im Inland allgemeinen Gerichtsstand hat, wird als Gerichtsstand Alzenau vereinbart.
16) Entsorgung von Verpackungsmaterial
Verpackungsmaterial (Kartonagen, Kisten, Plastik etc.) das von Veranstaltern für Konferenzen, Ausstellungen, Präsentationen, etc. angeliefert wird, muss vom Veranstalter selbst entsorgt oder mitgenommen werden. Sollte der Veranstalter die CASA Alzenau-Süd KG mit der Entsorgung von Verpackungsmaterial wie Kartonagen, Holzkisten, Styropor, Plastik, e.t.c. betrauen, wird ihm EUR 50,00/m3 Material in Rechnung gestellt.
17) Musikveranstaltungen
Für Musikveranstaltungen hat die GEMA Anmeldung durch den Veranstalter zu erfolgen.
18) Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Bedingungen für Veranstaltungen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Nebenabreden müssen schriftlich bestätigt werden.
Stand: 29.04.2016